Rechtliche Unterstützung für Unfallgeschädigte
Ihr Recht ist mehr wert, als Versicherungen oft zahlen.
Nach einem Unfall wissen viele Geschädigte nicht, welche Ansprüche ihnen tatsächlich zustehen – und genau das führt häufig dazu, dass Leistungen unvollständig erstattet werden. Damit Ihnen das nicht passiert, unterstütze ich Sie von Anfang an mit klarer Struktur und professioneller Begleitung.
Auf Wunsch arbeite ich mit erfahrenen, auf Verkehrsrecht spezialisierten Partneranwälten zusammen. Diese prüfen Ihr Gutachten im Detail und setzen Ihre Ansprüche konsequent gegenüber der gegnerischen Versicherung durch. Dabei werden sämtliche Schadenpositionen berücksichtigt – von Reparaturkosten über Wertminderung bis hin zu Nutzungsausfall und weiteren Ansprüchen.
Ihr Vorteil: Sie müssen sich weder mit komplizierter Korrespondenz noch mit Verhandlungen befassen. Der gesamte Prozess läuft koordiniert, transparent und zielgerichtet im Hintergrund.
Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen dafür in der Regel keine zusätzlichen Kosten, da diese von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden.
So erhalten Sie nicht nur ein unabhängiges Gutachten, sondern gleichzeitig die Sicherheit, dass Ihre Rechte vollständig und professionell vertreten werden.
Sie haben noch Fragen?
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Unfallgutachten, Schadensregulierung und Ihren Rechten nach einem Unfall. Klar erklärt und kompakt zusammengefasst.
Was genau ist ein Schadengutachten und wann wird es benötigt?
Ich erstelle für Sie ein professionelles Schadengutachten, das den Zustand Ihres Fahrzeugs nach einem Unfall detailliert dokumentiert. Ein Gutachten ist sinnvoll, wenn der Schaden über ca. 750 € liegt oder Sie eine unabhängige Bewertung für die Versicherung benötigen.
Wer bezahlt die Gutachterkosten nach einem Unfall?
Wenn Sie nicht schuld am Unfall sind, übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für mein Gutachten. Für Sie entstehen in der Regel keine Kosten.
Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden und wie gehen Sie damit um?
Wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert, dokumentiere ich dies im Gutachten und berate Sie über die besten Optionen zur Regulierung.
Worin unterscheiden sich Wiederbeschaffungswert und Restwert?
Ich berechne für Sie den Wiederbeschaffungswert (Betrag für ein gleichwertiges Fahrzeug vor dem Unfall) sowie den Restwert (aktueller Wert Ihres beschädigten Fahrzeugs). Beide Werte werden transparent im Gutachten ausgewiesen.
Ab welcher Schadenshöhe sollte ich Sie als Gutachter beauftragen?
Ab einem Schaden von ca. 750 € lohnt sich ein professionelles Gutachten. Ich berate Sie gerne, ob in Ihrem Fall ein Gutachten sinnvoll ist.
Muss ich das Gutachten der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein. Sie können mich als unabhängigen Gutachter beauftragen. Mein Gutachten dient ausschließlich Ihrem Vorteil.
Darf ich einen eigenen KFZ-Gutachter beauftragen?
Ja, Sie können mich als unabhängigen Gutachter beauftragen. Ich arbeite ausschließlich in Ihrem Interesse und nicht im Auftrag der gegnerischen Versicherung.
Kann ich mein Fahrzeug trotz Totalschaden reparieren lassen?
Ja, ich prüfe für Sie, ob eine Reparatur technisch möglich ist, und berechne die Kosten im Vergleich zum Wiederbeschaffungswert. So können Sie eine fundierte Entscheidung treffen.
Habe ich Anspruch auf einen Rechtsanwalt und arbeiten Sie damit zusammen?
Ja, jedem Geschädigten steht ein eigener Rechtsanwalt zu, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung unterstützt. Ich arbeite eng mit erfahrenen Fachanwälten für Verkehrsrecht zusammen, sodass Sie Gutachten, Schadensregulierung und rechtliche Vertretung aus einer Hand erhalten.
Welche Unterlagen sollte ich Ihnen für ein Gutachten bereitstellen?
Für ein vollständiges und schnelles Gutachten benötige ich idealerweise folgende Unterlagen:
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Unfallbericht mit Ort, Datum und Uhrzeit
- Fotos vom Unfallort und Schaden
- Daten der Versicherung des Unfallgegners
- Polizeiliches Aktenzeichen & Behörde (falls vorhanden)
- Bestätigung des Unfallgegners, dass er den Unfall verursacht hat (falls möglich)
Ich berate Sie gerne vorab, welche Unterlagen für Ihr spezielles Gutachten notwendig sind.
Kontaktieren Sie uns jetzt
Fragen zu einem Schaden oder benötigen Sie ein Gutachten?
Eine kurze Anfrage reicht oft aus, um Klarheit zu bekommen. Schildern Sie Ihr Anliegen unverbindlich – Sie erhalten eine schnelle Rückmeldung, eine erste Einschätzung und erfahren, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
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